Wiederverwertung bezeichnet die Weiterverarbeitung von Sekundärrohstoffen, die als ‚Abfälle‘ bereits ein Verwertungsverfahren (z. B. Recycling) durchlaufen haben.
Wiederverwertung ist ein Kofferwort, das aus den Wörtern Wiederverwendung und Verwertung zusammengesetzt ist. Die Bezeichnung Wiederverwertung ist rechtlich nicht abschließend definiert, im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz und dessen untergesetzlichen Verordnungen ist sie nicht in den jeweiligen Begriffsbestimmungen aufgeführt.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 517 definiert die Bezeichnung wie folgt:
Weblinks
- Text des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- Text der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen
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