Als Simonie wird der Kauf oder Verkauf eines geistlichen oder kirchlichen Amtes, von Pfründen, Sakramenten, Reliquien oder Ähnlichem bezeichnet. Im Zusammenhang mit dem Investiturstreit im Mittelalter wurde der Begriff zeitweilig auf jede Vergabe eines kirchlichen Amtes durch einen Laien (Laieninvestitur) ausgedehnt, ob gegen Geld oder ohne Gegenleistung. Der unter anderem im Mittelalter übliche Verkauf geistlicher Ämter wurde schließlich kirchenrechtlich verboten, da man dadurch geistliche Werte entwürdigt sah.
Begriff
Der Begriff „Simonie“ ist abgeleitet von der biblischen Gestalt des Simon Magus (Apg 8,5–24 ):
Geschichtliche Aspekte
Nach dem Toleranzedikt von Mailand von 313 unter Kaiser Konstantin I. und seinem oströmischen Mitkaiser Licinius, das die Christenverfolgungen im Römischen Reich beendete, sah sich das Christentum mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Mit der staatlichen Zulassung als Religion konnte ein kirchliches Amt Teil einer Karriere werden. Auf dem Konzil von Chalkedon 451 wurden Priesterweihen gegen Bezahlung ausdrücklich und offiziell verboten. Von Papst Nikolaus II. wurde die Simonie auf der Synode von 1059/1060 als „dreifältige simonistische Häresie“ bezeichnet, was auf seiner Einteilung in simonistischen oder nicht-simonistischen Ämterkauf sowie in daran beteiligte Simonisten und Nicht-Simonisten beruhte. Jede Weihe, die auf simonistische Weise zustande gekommen sei, solle mit der Entfernung des Amtsinhabers aus dem Amt geahndet werden. Auch wenn dieses Verbot auf weiteren Konzilen – wie dem Konzil im Lateran II (1139), dem Konzil im Lateran III (1179) und dem Konzil von Trient (1545–1563) – bestätigt wurde, war der Kauf von Ämtern weiterhin verbreitet.
Den Höhepunkt erreichten Ämterkauf und -verkauf gegen Ende des Mittelalters. Nach Anekdoten habe sich Alexander VI. 1492 seine Wahl zum Papst erkauft, indem er das Gebot des französischen Königs Karl VIII. und der Republik Genua – 300.000 Golddukaten für ihren eigenen Favoriten – um vier Maultierladungen Silbers überboten habe. Auch vorsichtigere Geschichtsschreiber räumen ein, dass ein Ämterkauf in diesem Fall „nicht unwahrscheinlich“ war.
Simonie heute
Durch die Trennung von Kirche und Staat ist das Problem heute deutlich entschärft.
Eine Neubewertung hat der Tatbestand der Simonie aber im Rahmen der Papstwahl erfahren. Zwar ist gemäß Can. 149 § 3 des römisch-katholischen Codex Iuris Canonici eine durch Simonie erfolgte Amtsübertragung grundsätzlich unwirksam. Papst Johannes Paul II. hat aber 1996 ausdrücklich bekräftigt, dass die Wahl eines neuen Papstes selbst bei Bestechung gültig bleibt:
Literatur
- Anton Leinz: Die Simonie. Eine kanonistische Studie. Herder, Freiburg i. Br. 1902 (Digitalisat).
Weblinks
- Karl Hörmann: Simonie. In: Lexikon der christlichen Moral. Tyrolia-Verlag, Innsbruck/Wien/München, 1969, S. 1061–1065; abgerufen am 18. September 2018 (Veröffentlicht auf der Website der Gemeinschaft vom hl. Josef).
- Jan Hus: Ketzertum und Ämterkauf. In: Schriften zur Glaubensreform und Briefe der Jahre 1414–1415. S. 70–74; abgerufen am 18. September 2018 (wiedergegeben auf philos-website.de).
Einzelnachweise




